KontaktimpressumDatenschutzerklaerung
Bürogemeinschaft RA Kochanski, RA Peschke
Telefon
Über uns Rechtsgebiete Link Rechtsanwälte Kosten news Kontakt
Ueber uns weissDownload als PDF
Ausgabe: Mai 2023

 

Pflichtteil und Pflichtteilsstrafklausel
Eine vollständige „Enterbung“ lässt das Gesetz nur in wenigen Ausnahmefällen zu. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass zumindest eine Mindestbeteiligung in der Regel bestehen muss – der sog. Pflichtteil. Hierbei wird der Berechtigte zwar nicht Erbe, hat jedoch einen Zahlungsanspruch gegen die Erben. In Testamenten von Eheleuten mit Kindern findet sich oft eine sog. Pflichtteilsstrafklausel, die die Kinder davon abhalten soll, nach dem Tod des ersten Ehegatten vom Überlebenden den Pflichtteil einzufordern. Hierbei ist genau auf die Formulierung zu achten, um spätere Unklarheiten der Rechtsfolgen zu vermeiden.
Dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main lag ein Sachverhalt zur Entscheidung vor, der eine solche Pflichtteilsstrafklausel beinhaltete. Ein Ehepaar hatte ein Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zum Alleinerben der Erstversterbenden einsetzten. Nach dem Tod des überlebenden Partners sollten die drei Kinder zu gleichen Teilen Erben sein. Ausgenommen sollte aber das Kind sein, das einen Pflichtteil beansprucht und erhalten hat. Nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners beantragte Kind 1 einen Erbschein, der Kind 1 und Kind 2 als Erbinnen je zu 1/2 ausweist. Hierfür wurde sich auf das Testament gestützt und die Auffassung vertreten, dass Kind 3 wegen Geltendmachung eines Pflichtteils nach dem Versterben des ersten Ehegatten nicht Erbe geworden sei. Dem trat das Kind 3 entgegen und beantragte einen Erbschein, der alle drei Kinder zu gleichen Teilen als Erbschein ausweist. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Pflichtteilsstrafklausel nicht verwirklicht worden und Kind 3 daher Miterbe geworden sei. Zwar habe Kind 3 nach dem Tod des Vaters gegenüber der Erblasserin erklärt, den Pflichtteil geltend machen zu wollen und Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangt. Es wurde sodann jedoch darauf verzichtet, weitere Auskunfts- und Zahlungsansprüche zu verfolgen. Zahlungen seien nicht erfolgt, insbesondere habe Kind 3 keinen Pflichtteil erhalten.
Das Nachlassgericht hat die zur Erteilung des von Kind 3 beantragten Erbscheins erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet und den Erbscheinsantrag der Kinder 1 und 2 zurückgewiesen. Hiergegen legten die Kinder 1 und 2 Beschwerde ein.
Das OLG Frankfurt/Main folgte der Ansicht des Nachlassgerichts. Zu Recht habe das Nachlassgericht die für die Erteilung des von Kind 3 beantragten Erbscheins erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet und sei davon ausgegangen, dass die Kinder 1 bis 3 Erben zu jeweils 1/3 geworden seien. Nach der maßgeblichen Klausel im Testament der Ehegatten sollte dasjenige Kind von der Schlusserbschaft ausgenommen sein, das einen Pflichtteil beansprucht und erhalten habe. Von der üblicherweise verwandten Pflichtteilsklausel weiche die gewählte Formulierung insofern ab, als sie sowohl an das Verlangen des Pflichtteils anknüpfe als auch an dessen Erhalt. Damit sei Voraussetzung für das Auslösen der Sanktionswirkung nicht nur die Geltendmachung des Pflichtteils gegenüber dem überlebenden Ehegatten, sondern zusätzlich auch ein Mittelabfluss vom Nachlassvermögen. Diese Voraussetzungen seien vorliegend nicht erfüllt. Denn jedenfalls habe die Kind 3 keinen Pflichtteil und auch sonst nichts aus dem Nachlassvermögen erhalten. Ungeachtet der Frage, ob der Nachlass zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten überschuldet war, vermag ein ins Leere gehender bzw. wertloser Pflichtteil – der zumal nach der Auskunftserteilung nicht weiterverfolgt worden sei – nicht die Sanktionswirkung der testamentarischen Pflichtteilsklausel auszulösen. Indem die Sanktion der Pflichtteilsklausel an das zusätzliche Erfordernis des „Erhaltens“ geknüpft worden sei, machten die Eheleute deutlich, dass es ihnen um das Zusammenhalten des Nachlassvermögens, dessen Werthaltigkeit und den Schutz des überlebenden Ehegatten vor Mittelabflüssen ging. Wenn aber Kind 3 nichts aus dem Nachlass erhalten habe, dann wurde dieser nicht durch Mittelabflüsse an Kind 3 geschmälert. Insoweit bestünde auch kein Grund für eine Sanktionierung. Mangels Anwendbarkeit der Pflichtteilsstrafklausel sei Kind 3 daher nicht vom Erbe ausgeschlossen, so dass alle drei Kinder Erben zu gleichen Teilen geworden seien.
Aktuelles
Dezember 2024
November 2024
Oktober 2024
Archiv
2024
September 2024
August 2024
Juli 2024
Juni 2024
Mai 2024
April 2024
März 2024
Februar 2024
Januar 2024
2023
Dezember 2023
November 2023
Oktober 2023
September 2023
August 2023
Juli 2023
Juni 2023
Mai 2023
April 2023
März 2023
Februar 2023
Januar 2023
2022
Dezember 2022
Oktober 2022
September 2022
Juli 2022
Juni 2022
Mai 2022
April 2022
März 2022
Februar 2022
Januar 2022
2021
Dezember 2021
November 2021
Oktober 2021
September 2021
August 2021
Juli 2021
Juni 2021
Mai 2021
April 2021
März 2021
Februar 2021
Januar 2021
2020
Dezember 2020
November 2020
Oktober 2020
September 2020
August 2020
Juli 2020
Juni 2020
Mai 2020
April 2020
März 2020
Februar 2020
Januar 2020
2019
Dezember 2019
November 2019
Oktober 2019
September 2019
August 2019
Juli 2019
Juni 2019
Mai 2019
April 2019
März 2019
Januar 2019
2018
Dezember 2018
November 2018
Oktober 2018
September 2018
August 2018
Juli 2018
Juni 2018
Mai 2018
April 2018
März 2018
Februar 2018
Januar 2018
2017
Dezember 2017
November 2017
Oktober 2017
September 2017
August 2017
Juli 2017
Juni 2017
Mai 2017
April 2017
März 2017
Februar 2017
Januar 2017
2016
Dezember 2016
November 2016
Oktober 2016
September 2016
August 2016
Juli 2016
Juni 2016
Mai 2016
April 2016
März 2016
Februar 2016
Januar 2016
2015
Dezember 2015
November 2015
Oktober 2015
September 2015
August 2015
Juli 2015
Juni 2015
Mai 2015
April 2015
März 2015
Februar 2015
Januar 2015
2014
Dezember 2014
November 2014
Oktober 2014
September 2014
August 2014
Juli 2014
Juni 2014
Mai 2014
April 2014
März 2014
Februar 2014
Januar 2014
2013
Dezember 2013
November 2013
Oktober 2013
September 2013
August 2013
Juli 2013
Juni 2013
Mai 2013
nach oben