KontaktimpressumDatenschutzerklaerung
Bürogemeinschaft RA Kochanski, RA Peschke
Telefon
Über uns Rechtsgebiete Link Rechtsanwälte Kosten news Kontakt
Ueber uns weissDownload als PDF
Ausgabe: September 2020

 

Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Im Rahmen eines Pflichtteilsprozesses war ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erstellen und an die Pflichtteilsberechtigten zu übergeben. Letztere baten den beauftragten Notar aufgrund entsprechender Anhaltspunkte, auch eine Kontenabfrage in Österreich vorzunehmen. Der Notar erstellte das Nachlassverzeichnis, wies in diesem aber darauf hin, dass er mangels der erforderlichen Zustimmung der Erbin einen Kontendatenabruf für Konten in Österreich nicht habe vornehmen können. Die Pflichtteilsberechtigten forderten Ergänzung des Verzeichnisses. Der Bundesgerichtshof gab ihnen Recht. Zwar könne der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich nicht Berichtigung oder Ergänzung des Nachlassverzeichnisses verlangen. Vorliegend gelte jedoch eine Ausnahme. Die Erbin sei verpflichtet, sich über ihr eigenes Wissen hinaus die zur Auskunftserteilung notwendigen Kenntnisse so weit wie möglich zu verschaffen und von Auskunftsrechten Gebrauch zu machen, so auch hinsichtlich der österreichischen Konten.
Mindestanforderung an Unterschrift
Zwei Eheleute setzten sich in einem notariellen Testament gegenseitig zu Alleinerben ein und zu Erben des Letztversterbenden die Geschwister des Ehemannes. Diese Schlusserbeinsetzung wurde als frei änderbar festgelegt. Als der Ehemann verstorben war, setzte die Ehefrau in einem notariellen Testament ihren Großcousin als Erben ein, wobei sie auf den Änderungsvorbehalt im ersten Testament Bezug nahm. Sie unterschrieb mit „K“ und einer anschließenden geschlängelten Linie. Nachdem nun die Ehefrau auch verstorben war, beantragte die Schwester des zuerst verstorbenen Ehemannes aufgrund des ersten Testaments einen Erbschein. Sie war der Ansicht, das Einzeltestament der Erblasserin sei wegen Testierunfähigkeit unwirksam, auch sei die notarielle Niederschrift von der Erblasserin nicht vollständig unterschrieben worden. Das Nachlassgericht wies den Erbscheinantrag zurück. Hiergegen wehrte sich die Schwester des Ehemannes mit einer Beschwerde.
Das Oberlandesgericht Köln stimmte der Ansicht des Nachlassgerichts zu. Es nahm keine Testierunfähigkeit an, weil sich in der Gesamtschau nicht mit ausreichender Gewissheit die Feststellung einer Testierunfähigkeit treffen lasse. Verbleibende Zweifel in dieser Frage seien nicht geeignet, zu einem anderen Ergebnis zu gelangen. Das Testament werde auch dem Unterschriftserfordernis gerecht. Mit der Unterschrift werde dokumentiert, dass sich die Beteiligten ihre Erklärungen zurechnen lassen und die Urkunde in ihrer körperlichen Form genehmigen. Die Unterschrift diene damit als formelles Zeichen der Verantwortungsübernahme für Geltung und Gültigkeit des beurkundeten Rechtsgeschäfts und für die Echtheit des beurkundeten Willens. Hier habe die Erblasserin zumindest angesetzt, ihren Familiennamen zu schreiben. Die Erblasserin beabsichtigte damit nicht lediglich eine Paraphierung, sondern eine volle Niederschrift ihres Familiennamens, was ihr indes vor dem Hintergrund ihrer Schwächung durch die schwere Erkrankung nach der glaubhaften Darstellung des Urkundsnotars nicht vollständig gelang.
Angelegenheit von erheblicher Bedeutung
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.
Das OLG Karlsruhe hat in seiner Entscheidung vom 08.01.2020 ( Az 20 UF 169/19) die Unterbringung des Kindes bei einer Tagesmutter an drei Tagen in der Woche für jeweils 6 Stunden, einschließlich des Abschlusses des dazu notwendigen Betreuungsvertrages, als eine solche Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind eingeordnet. Es vertritt die Auffassung, dass die Entscheidung darüber, ob, ab welchem Alter und für wie lange das Kind eine Einrichtung besuche, sei für die kindliche Entwicklung von wesentlicher Bedeutung. Die regelmäßige Betreuung durch einen Dritten bringe für das Kind eine erhebliche und für seine Entwicklung bedeutsame Veränderung des Tagesablaufs mit sich. Die dabei stattfindenden Begegnungen mit anderen Kindern spielen für die Persönlichkeitsentwicklung eine wichtige Rolle.
Da sich die Eltern nicht einigen konnten, übertrug das Gericht die Entscheidungsbefugnis auf die Kindesmutter und stellt fest, dass sie berechtigt ist, alle hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen allein zu entscheiden.
- Der Annahmeverzugslohn - wichtiges für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Das BAG hält mit seinem Urteil vom 27.05.2020 (5 AZR 387/19) nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. Arbeitnehmer (-innen) sind zur Vermeidung oder Beendigung von Arbeitslosigkeit verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem SGB III und kann dem Arbeitnehmer arbeitsrechtlich zugemutet werden.
Im Fall erhob der gekündigte Arbeitnehmer Kündigungs-schutzklage, gewann diese und der beklagte Arbeitgeber verlangte Auskunft über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter dem Kläger während des Annahmeverzugszeitraums übermittelten Stellenangebote.
Das BAG war der Auffassung, aus einer Nebenpflicht des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ergäbe sich der Anspruch des Arbeitgebers auf Auskunft über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge unter Nennung von Tätigkeit, Arbeitsort und Vergütung. Arbeitnehmer (-innen) haben sich nach dem KSchG anderweitig erzielten oder böswillig unterlassenen Verdienst auf Annahmeverzugslohn anrechnen zu lassen. Der Arbeitgeber benötigt daher die Auskünfte um den Zahlungsanspruch der Arbeitnehmer (-innen) abwehren oder zumindest minimieren zu können.

Geht also der/die beklagte Arbeitgeber (-in) davon aus, dass sein ehemaliger Arbeitnehmer die Möglichkeit gehabt hätte, eine neue Tätigkeit und dadurch einen anderweitigen Verdienst zu erhalten, sollte er gegebenenfalls in Erwägung ziehen im Prozess vom Arbeitnehmer schriftliche Auskunft über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter dem Arbeitnehmer unterbreiteten Vermittlungsvorschläge unter Nennung von Tätigkeit, Arbeitsort und Vergütung verlangen.

Arbeitnehmer (-innen) sollten nach dem Erhalt einer Kündigung alle Vermittlungsvorschläge, welche sie von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter bekommen aufheben. Des Weiteren sollten darüber hinaus Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und Absagen ebenfalls aufbewahrt werden.
Aktuelles
Oktober 2024
September 2024
August 2024
Archiv
2024
Juli 2024
Juni 2024
Mai 2024
April 2024
März 2024
Februar 2024
Januar 2024
2023
Dezember 2023
November 2023
Oktober 2023
September 2023
August 2023
Juli 2023
Juni 2023
Mai 2023
April 2023
März 2023
Februar 2023
Januar 2023
2022
Dezember 2022
Oktober 2022
September 2022
Juli 2022
Juni 2022
Mai 2022
April 2022
März 2022
Februar 2022
Januar 2022
2021
Dezember 2021
November 2021
Oktober 2021
September 2021
August 2021
Juli 2021
Juni 2021
Mai 2021
April 2021
März 2021
Februar 2021
Januar 2021
2020
Dezember 2020
November 2020
Oktober 2020
September 2020
August 2020
Juli 2020
Juni 2020
Mai 2020
April 2020
März 2020
Februar 2020
Januar 2020
2019
Dezember 2019
November 2019
Oktober 2019
September 2019
August 2019
Juli 2019
Juni 2019
Mai 2019
April 2019
März 2019
Januar 2019
2018
Dezember 2018
November 2018
Oktober 2018
September 2018
August 2018
Juli 2018
Juni 2018
Mai 2018
April 2018
März 2018
Februar 2018
Januar 2018
2017
Dezember 2017
November 2017
Oktober 2017
September 2017
August 2017
Juli 2017
Juni 2017
Mai 2017
April 2017
März 2017
Februar 2017
Januar 2017
2016
Dezember 2016
November 2016
Oktober 2016
September 2016
August 2016
Juli 2016
Juni 2016
Mai 2016
April 2016
März 2016
Februar 2016
Januar 2016
2015
Dezember 2015
November 2015
Oktober 2015
September 2015
August 2015
Juli 2015
Juni 2015
Mai 2015
April 2015
März 2015
Februar 2015
Januar 2015
2014
Dezember 2014
November 2014
Oktober 2014
September 2014
August 2014
Juli 2014
Juni 2014
Mai 2014
April 2014
März 2014
Februar 2014
Januar 2014
2013
Dezember 2013
November 2013
Oktober 2013
September 2013
August 2013
Juli 2013
Juni 2013
Mai 2013
nach oben